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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mentorat Schweiz AG



1. Geltungsbereich und Vertragspartner


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Mentorat Schweiz AG (nachfolgend «Mentorat Schweiz») und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde» bzw. «Erziehungsberechtigte») für sämtliche Bildungs- und Nachhilfedienstleistungen (Einzel-, Gruppen-, Ferien-, Prüfungsvorbereitungs- und Onlinekurse, sowie auch Sprachunterricht).


1.2. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern (nachfolgend «Schüler») kommt der Vertrag ausschliesslich mit den gesetzlichen Erziehungsberechtigten zustande. Diese haften für sämtliche aus dem Vertrag entstehenden Pflichten und Verbindlichkeiten solidarisch.


1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, Mentorat Schweiz hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss


2.1. Die Darstellung des Kursangebots auf Flyern, Broschüren oder auf der Website stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Offertstellung dar.


2.2. Die Anmeldung des Kunden (online, schriftlich, telefonisch, Onlineformular) gilt als verbindliche Offerte zum Abschluss eines Unterrichtsvertrages.


2.3. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldebestätigung (z. B. per E-Mail oder Ausfüllen des verbindlichen Onlineformulars) durch Mentorat Schweiz zustande.


3. Vertragsgegenstand und Unterrichtsform


3.1. Mentorat Schweiz erbringt Dienstleistungen im Bereich Nachhilfe, Lernbegleitung und Prüfungsvorbereitung im Sinne eines einfachen Auftrages nach Art. 394 ff. OR. Mentorat Schweiz verpflichtet sich zu sorgfältigem, fachgerechtem und pädagogisch fundiertem Unterricht.


3.2. Keine Erfolgsgarantie: Mentorat Schweiz haftet nicht für das Erreichen eines bestimmten schulischen Ziels (z. B. Erreichen eines Notendurchschnitts, Versetzung, Bestehen von Aufnahme- oder Abschlussprüfungen). Der Lernerfolg hängt massgeblich von der aktiven Mitarbeit, Motivation und Vorbereitung des Schülers ab.


3.3. Unterrichtsformate & Lektionsdauer:

  • Der Unterricht findet wahlweise als Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht  statt.
  • Eine Lektion dauert regulär (siehe Kurspaket). Die Vereinbarung der Lektionen hängt von der Wahl des Pakets ab.

3.4. Online-Unterricht als Ersatz: Sollte die Durchführung von Präsenzunterricht aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder unvorhergesehener Unbenutzbarkeit der Schulungsräumlichkeiten nicht möglich sein, ist Mentorat Schweiz berechtigt, den Unterricht temporär gleichwertig als Fern-/Online-Unterricht durchzuführen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Kündigung besteht in diesem Fall nicht.


4. Pflichten und Erwartungen an die Schüler


4.1. Die Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und alle erforderlichen Schul- und Arbeitsmaterialien (Lehrmittel, Prüfungen, Notizen, Schreibmaterial) selbstständig mitzubringen.


4.2. Erteilte Hausaufgaben und Übungen sind auf den vereinbarten Termin zuverlässig zu erledigen.


4.3. Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten (z. B. massive Störung des Unterrichts, respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen oder Mitschülern, Sachbeschädigung) behält sich Mentorat Schweiz das Recht vor, den Schüler nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten vorübergehend oder dauerhaft vom Unterricht auszuschliessen. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Unterrichtsgebühren.


5. Preise und Zahlungsbedingungen


5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss separater Preisliste oder individueller Kursvereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).


5.2. Schulbücher, spezifische Prüfungsunterlagen oder sonstige individuelle Arbeitsmaterialien sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Lektionspreis enthalten und werden separat verrechnet.


5.3. Zahlungsmodalität Gebuchte Lektionspakete, Monatsabonnemente, Semester- und Jahreskurse sind im Voraus fällig und bis spätestens drei Tage vor Beginn der ersten gebuchten Unterrichtslektion zu begleichen.


5.4. Ratenzahlungen sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung mit der Geschäftsleitung zulässig.


6. Zahlungsverzug und Mahnwesen


6.1. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Rechnung gerät der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Es wird ein gesetzlicher Verzugszins von 5 % p.a. ab Fälligkeitsdatum geschuldet.


6.2. Für die Bearbeitung von Mahnungen erhebt Mentorat Schweiz eine Mahngebühr von CHF 10 für die 1. Mahnung und CHF 30 für die 2. (letzte) Mahnung.


6.3. Bleibt die Zahlung auch nach der 2. Mahnung aus, behält sich Mentorat Schweiz vor, den Unterricht mit sofortiger Wirkung bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen, die Forderung rechtlich zu betreiben oder zur Beitreibung an einen professionellen Inkassodienstleister abzutreten. Der Kunde hat die dadurch entstandenen Verzugsschäden und notwendigen Inkassospesen gemäss Art. 106 OR vollumfänglich zu tragen.


7. Absenzen, Terminverschiebungen und Verspätungen


7.1. Verspätungen: Erscheint der Schüler verspätet zum Unterricht, besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Lektion oder Preisreduktion. Die Lektion wird vollumfänglich berechnet.


7.2. Einzelunterricht (Absagefrist):

  • Eine Verhinderung an einer Einzellektion ist Mentorat Schweiz mindestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn mitzuteilen (per E-Mail oder telefonisch). In diesem Fall wird der Termin nach Absprache kostenfrei nachgeholt oder gutgeschrieben.
  • Bei zu später Abmeldung oder unentschuldigtem Fernbleiben verfällt die Lektion ersatzlos und wird zum vollen Tarif verrechnet.
  • Im nachgewiesenen Krankheitsfall (Vorlage eines Arztzeugnisses vorbehalten) gilt eine kulante Abmeldefrist von mindestens bis 08:00 Uhr am Kurstag.


7.3. Gruppenunterricht: Da Gruppenkurse unabhängig von der Anwesenheit einzelner Teilnehmender stattfinden, können verpasste Gruppenlektionen (egal aus welchen Gründen, einschliesslich Krankheit oder Schulreisen) weder nachgeholt noch zurückerstattet werden. Dafür steht unseren Schüler 24/7 durch die ganze Kursdauer unsere Lernplattform zur Verfügung, wo sie zum aktuellen Lernstoff, Lernvideos, Übungen mit Lösungen und Zugang zum Prüfungstrainer haben.


7.4. Ausfall durch Lehrperson: Fällt eine Lektion wegen Krankheit der Lehrperson oder anderer von Mentorat Schweiz zu vertretender Umstände aus, stellt Mentorat Schweiz nach Möglichkeit eine qualifizierte Stellvertretung. Ist dies nicht möglich, wird die Lektion zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder gutgeschrieben. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.


8. Vertragslaufzeit, Kündigung und Rücktritt


8.1. Lektionspakete / Befristete Kurse:Verträge über eine bestimmte Lektionsanzahl (Pakete) oder befristete Vorbereitungskurse (z. B. Ferienkurse, Aufnahmeprüfungsvorbereitung) enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder Lektionszahl. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung oder Rückerstattung nicht bezogener Lektionen ist ausgeschlossen. Lektionspakete sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig.


8.2. Probelektion / Probezeit Wird eine Probelektion vereinbart, ist diese im Falle einer nachfolgenden Buchung kostenpflichtig. Kommt kein Vertrag zustande, gilt sie als kostenlos.
Bei der hybriden Nachhilfe Mathe und Deutsch in der Kleingruppe beträgt die Probezeit zwei Wochen à 2 Lektionen.8.4. Ausserordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (Art. 404 OR) bleibt vorbehalten. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden zur Unzeit, wird der dadurch entstandene Schaden in Rechnung gestellt.


9. Schulferien und Feiertage


9.1. An gesetzlichen Feiertagen sowie während der offiziellen Schulferien des jeweiligen Standortkantons findet grundsätzlich nach Vereinbarung mit der Kursleitung regulärer Unterricht statt.


10. Versicherung und Haftung


10.1. Versicherung: Die Unfall- und Krankenversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung für den Schüler sind ausschliesslich Sache des Kunden bzw. der Erziehungsberechtigten. Mentorat Schweiz schliesst keine Personenversicherungen für Kursteilnehmende ab.


10.2. Haftungsausschluss: Mentorat Schweiz haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 OR), vollumfänglich wegbedungen.


10.3. Wertgegenstände: Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Wertgegenständen oder elektronischen Geräten (Laptops, Handys etc.) der Schüler in den Unterrichtsräumlichkeiten übernimmt Mentorat Schweiz keine Haftung.


10.4. Sachschäden: Für Schäden an Mobiliar, Lehrmitteln oder Schulungsräumlichkeiten, die vorsätzlich oder fahrlässig durch Schüler verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.


11. Datenschutz und digitale Plattformen


11.1. Mentorat Schweiz bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Detaillierte Angaben zur Erhebung und Bearbeitung von Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Website von Mentorat Schweiz zu entnehmen.


11.2. Nutzung digitaler Medien & Lernplattformen: Für die Unterrichtsorganisation und Kommunikation können digitale Lernplattformen (z. B. Microsoft Teams, Google Classroom, Schulsoftware) genutzt werden. Der Kunde stimmt der Bereitstellung von Kontaktdaten der Schüler (Name, Vorname, Schulkonto-E-Mail) zum ausschliesslichen Zweck des Unterrichtsbetriebs zu.


11.3. Foto- und Videoaufnahmen: Bild- oder Videoaufnahmen von Schülern zu Marketing- oder Werbezwecken (z. B. für Social Media oder Website) werden nur nach vorheriger, separater und schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten erstellt und verwendet.


12. Änderungen der AGB


12.1. Mentorat Schweiz behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.


12.2. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innert der Frist, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Bei fristgerechtem Widerspruch ist der Kunde berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ausserordentlich zu beenden.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht


13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.


13.2. Auf das gesamte Vertragsverhältnis ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.


13.3. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Mentorat Schweiz AG im Kanton Wallis. Vorbehalten bleiben abweichende, zwingende gesetzliche Gerichtsstände, namentlich der Konsumentengerichtsstand gemäss Art. 32 ZPO (Wohnsitz des Konsumenten).


Simplon Dorf, 02. März 2026

Verwaltungsrat Mentorat Schweiz AG

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